Zahlungsdiensterichtlinie II (PSD2)

Einleitung

Die im Jahr 2007 angenommene und im Jahr 2009 eingeführte Zahlungsdiensterichtlinie PSD1 (Payment Services Directive) zielte darauf ab, einen einheitlichen Markt für Zahlungen in der Europäischen Union zu schaffen. Dies war die Grundlage für den heute bestehenden Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area, kurz SEPA). Das Hauptziel bestand darin, grenzübergreifende Zahlungen so einfach, kostengünstig und sicher wie inländische Zahlungen zu machen.

Auf Grund der Weiterentwicklung der digitalen Wirtschaft und der Verfügbarkeit neuer Zahlungsdienste wurde die erste Phase der PSD2 – basierend auf der PSD1 - am 13. Januar 2018 von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt.

Die Europäische Kommission hat ein Informationsblatt "Ihre Rechte bei europaweiten Zahlungen" veröffentlicht. Sie finden dieses Informationsblatt in unserem Downloadcenter unter "PSD 2".

Die zweite Phase der PSD2 enthält neue Regulierungsstandards, welche am 14. September 2019 in Kraft treten. Diese fordern, dass Anbieter von Zahlungsverkehrsdienstleistungen (TPPs) registriert, lizensiert und reguliert werden. Des Weiteren müssen Banken diesen Anbietern Schnittstellen (APIs) anbieten, über diese die TPPs Daten abrufen können. Dies soll den Wettbewerb steigern, den Kunden mehr Auswahl bieten und niedrigere Entgelte für Zahlungsverkehrsdienstleistungen fördern.

HSBC Deutschland bietet zwei Entwicklerportale an, welche TPPs die Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen für europäische Verbraucher und Unternehmen gemäß der zweiten europäischen Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) ermöglichen. Bei den Entwicklerportalen handelt es sich um sichere technische Umgebungen, in denen Entwickler die notwendige Schnittstellendokumentation finden und ihre Anwendungsschnittstellen testen können.

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